| Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit |
| Anträge werden von der jeweiligen Krankenkasse auf
Anfrage an die Versicherten ausgegeben |
| Diese müssen dann vom Pflegebedürftigen bzw.
einem Bevollmächtigten ausgefüllt an die Krankenkasse zurück
geleitet werden. |
| Die Pflegekassen erteilen dann dem MDK* den Auftrag
zu prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt
sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. |
| Alle vorhandenen Krankenunterlagen werden dem MDK zur Verfügung
gestellt. |
| Der MDK vereinbart einen Termin. |
| Der MDK muss sein Gutachten zur Prüfung schriftlich
der Pflegekasse vorlegen. |
| * (Medizinischer Dienst der Krankenkasse) |
| |
| Antrag auf Pflege zur Hilfe
download ... |
| |
| Antrag auf SGB XI Leistungen download
... |
| |
| Umstellung auf Sachleistung SGB XI download
... |
| |
| Antrag auf Verhinderungspflege download
... |
| |
| Umstellung auf Sachleistung SGB XI download
... |